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5-Tage-Woche

Jeder Lehrling hat Anspruch auf zwei aufeinanderfolgende Tage Freizeit pro Woche, den Sonntag miteingeschlossen. Die Wochenfreizeit muss spätestens am Samstag um 13:00 Uhr beginnen. Lediglich das Gastgewerbebereich bildet am Sonntag eine Ausnahme.

Du musst am Samstag arbeiten? Dann hast du Anspruch darauf, den folgenden Montag freizubekommen. In die Berufsschule musst du an so einem Montag aber schon. Dafür musst du aber einen anderen Tag in dieser Woche arbeitsfrei bekommen.

Je nach Branche gibt es hier einige Ausnahmen zur Wochenfreizeit, wie z.B. Teilung der Wochenfreizeit aus organisatorischen Gründen und Sonderregelungen Samstagnachmittage im Handel.