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Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst

Generell gilt: Während du Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst machst, kannst du nicht gekündigt werden. Hast du deinen Dienst beendet, musst du innerhalb von 6 Tagen deine Lehre wiederaufnehmen. Tust du das nicht, kannst du entlassen werden.

Besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz

Sobald du einberufen bzw. zugewiesen wurdest, musst du deine Lehrberechtigte bzw. deinen Lehrberechtigten darüber informieren. Genau ab diesem Zeitpunkt gilt dann auch dein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz – bis einen Monat nach deinem Dienst.

Dienst während der Weiterbeschäftigungszeit (WBZ)

Du bekommst deine Einberufung während der Weiterbeschäftigungszeit? Dann wird deine WBZ stillgelegt, bis du deinen Dienst abgeleistet hast. Danach kehrst du wieder in deinen Betrieb zurück und beendest auch deine WBZ.