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Arbeitszeit reduzieren

Eine Herabsetzung deiner täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit musst du mit deinem Lehrbetrieb vereinbaren. Das geht aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

Welche Gründe gibt es?

Du kannst aus gesundheitlichen Gründen deine Ausbildung in der vollen täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit nicht absolvieren. Du betreust während deiner Ausbildung dein Kind. Hier kannst du deine Arbeitszeit aber nur bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem dein Kind in die Schule eintritt, reduzieren.

Maximale Reduktion: In diesen beiden Fällen darf deine gesetzliche oder kollektivvertragliche Arbeitszeit bis auf die Hälfte reduziert werden. Dein Ausbildungsziel muss für dich aber auch bei der verminderten Arbeitszeit erreichbar sein.

Kann dein Lehrverhältnis dadurch verlängert werden?

Ja, aber dabei gilt: bei einem Lehrverhältnis darf die Dauer der Lehrzeit um bis zu 2 Jahre verlängert werden. Bei einem Lehrverhältnis mit verlängerter Lehrzeit darf die Gesamtdauer der verlängerten Lehrzeit zusätzlich um bis zu einem Jahr verlängert werden. Bei einem Ausbildungsverhältnis mit Teilqualifizierung darf die Gesamtdauer der Ausbildungszeit 4 Jahre nicht übersteigen

Kurzarbeit in der Lehre. Was nun?

Auch bei Kurzarbeit darf die tägliche Arbeitszeit reduziert werden. Das heißt aber nicht, dass die freie Zeit auch deine Freizeit ist. Mindestens 50% der Zeit musst du für Ausbildung und Weiterbildungsmaßnahmen nutzen. Aufgrund von Kurzarbeit ist in der Regel keine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses zulässig.