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Lehrabschlussprüfung

Die Lehrabschlussprüfung, kurz LAP, hat einen hohen Stellenwert. Hast du sie in der Tasche, dann hast du auch gute Chancen im Beruf. Was bei der Prüfung wichtig ist und wie’s dann weitergeht, erfährst du hier. Auch wie ein Lehrverhältnis gelöst werden kann.

Erst einmal musst du dich bei deiner Lehrlingsstelle zur Prüfung anmelden. Das kannst du frühestens 6 Monate vor dem Ende deiner Lehrzeit tun. Antreten kannst du zur Prüfung dann frühestens 10 Wochen, bevor du mit deiner Lehrzeit fertig bist.

Auch wenn du die Berufsschule nicht absolviert hast oder dein Berufsschulzeugnis negativ ist, kannst du zur Prüfung antreten. In dem Fall musst du zusätzlich eine theoretische LAP absolvieren. Mit einem positiven Berufsschulabschluss ist nur die praktische LAP abzulegen.

Alle Prüfungsgebiete stehen ganz genau in der Prüfungsordnung. Ein Blick hinein lohnt sich also sehr! Meistens dauert die Lehrabschlussprüfung einen ganzen Tag. Am Ende des Tages bekommst du dann dein Zeugnis. Schaffst du die Prüfung nicht, ist das kein Weltuntergang! Du kannst sie wiederholen. Du musst dann auch nicht die ganze Prüfung noch einmal machen, sondern nur die Gegenstände, die du nicht bestanden hast.

Die Prüfungsordnungen findest du unter „Lehrberufe von A-Z“ unter bmdw.gv.at

Zusätzlich zu deiner Lehre bietet die Kann Was! begleitende Kurse, die dich ganz gezielt auf die Lehrabschlussprüfung vorbereiten. Die Kurse sind auf deinen Lehrberuf abgestimmt und vermitteln dir genau das, was du wissen musst. Wenn du z. B. als zukünftige Friseurin bzw. zukünftiger Friseur einen Vorbereitungskurs besuchst, wirst du sehr viel praktisch üben. Wenn du dagegen eine kaufmännische Lehre machst, wirst du im Kurs einige Geschäftsfälle durchspielen.

Hier findest du alle Kurse zu deinem Beruf:

Hast du deine Lehrabschlussprüfung bestanden, kannst du relativ leicht einen weiteren Abschluss machen: Und zwar durch eine Zusatzprüfung in einem verwandten Lehrberuf. Damit hast du mit nur einer Prüfung eine zusätzliche Berufsausbildung!

Ein Beispiel: Lorenz freut sich riesig: Er hat seine Lehrabschlussprüfung als Foto- und Multimedia-Kaufmann bestanden. Einen Job hat er auch schon in Aussicht. Während seiner Lehre hat er einen Kurs im Fotostudio Lichtblick gemacht. Dort kann er in 4 Monaten als Fotograf anfangen. Jetzt möchte er die Zusatzprüfung zum Berufsfotografen machen und dann: Nichts wie hinein ins echte Berufsleben.

Alle Lehrberufe und verwandte* Lehrberufe findest du im berufslexikon.at


* Verwandt sind Lehrberufe, bei denen gleiche oder ähnliche Materialien und Werkzeuge verwendet werden – oder die ähnliche Arbeitsvorgänge erfordern.

Ja. Aber: Trittst du während deiner Lehrzeit oder in der Weiterbeschäftigungszeit erstmals an, muss dir deine Lehrberechtigte bzw. dein Lehrberechtigter die Prüfungsgebühr zurückzahlen.

Hast du keinen Anspruch auf die Gebührenbefreiung, kannst du einen Antrag bei der Lehrlingsstelle stellen. Voraussetzung dafür ist, dass die Gebühr dich finanziell stark belasten würde.

Auch die Prüfungsmaterialien muss dir dein Lehrbetrieb beim ersten Antreten kostenlos zur Verfügung stellen.

Du trittst zum 2. oder 3. Mal an? Dann bist du von der Prüfungsgebühr und den Kosten für die Prüfungsmaterialien befreit. Allerdings darfst du davor keinen Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumt haben.

Sicher! Die LAP ist wichtig. Deshalb kannst du sie auch in folgenden Fällen ablegen:

  • Du hast deine Lehrzeit nicht ordentlich beendet

  • Du hast eine besondere Form der Lehre absolviert

  • Du hast Praxiszeiten oder Kurse absolviert

  • Du gehst in eine bestimmte Schule

In allen diesen Fällen stellst du einen Antrag auf „ausnahmsweise Zulassung“.

Dein Lehrverhältnis wurde in der 2. Hälfte deiner Lehrzeit aufgelöst und du konntest für die restliche Zeit keinen weiteren Lehrvertrag abschließen. Du kannst alle Fertigkeiten und Kenntnisse für deinen Lehrberuf vorweisen und hast das 18. Lebensjahr vollendet. Du lebst mit einer Behinderung und hast deine Ausbildung als Rehab-Maßnahme abgeschlossen. In diesem Fall spielt dein Alter keine Rolle. Du gehst in die 12. Klasse einer Schule mit einer zusätzlichen Ausbildung in einem Lehrberuf. Den Prüfungsantrag kannst du ein halbes Jahr vor Ende dieser Schulstufe stellen.

Bei einer ausnahmsweisen Zulassung kannst du beantragen, dass dir die theoretische Prüfung teilweise oder sogar ganz erlassen wird. Erkundige dich bei deiner Lehrlingsstelle!

Nein. Aber du kannst natürlich. Und die meisten Lehrlinge machen das auch. Du hast aber auch die Möglichkeit, deine LAP in einem verwandten Lehrberuf abzulegen. Damit qualifizierst du dich für diesen anderen Beruf.

Für deine Zulassung zur LAP musst du einen schriftlichen Antrag stellen. Egal ob du deine Prüfung ganz regulär machst oder ob du eine ausnahmsweise Zulassung beantragst. In deinem Antrag musst du belegen, dass du dich ausreichend qualifiziert hast. Dazu kannst du folgende Nachweise beilegen:

  • Die Bestätigung deiner geleisteten Lehrzeit

  • Die Bestätigung deines Schulbesuchs, der eine Lehre ersetzt

  • Die Bestätigung einer anderen Ausbildungszeit, die sich auf die Lehrzeit anrechnen lässt, z.B. schulmäßige Ausbildung

Zudem musst du noch 2 weitere Belege dazugeben:

  • Den Nachweis, dass du die Berufsschule besucht hast bzw. vom Besuch befreit warst

  • Den Beleg, dass du die Prüfungsgebühr bezahlt hast.