Ja. Aber: Trittst du während deiner Lehrzeit oder in der Weiterbeschäftigungszeit erstmals an, muss dir deine Lehrberechtigte bzw. dein Lehrberechtigter die Prüfungsgebühr zurückzahlen.
Hast du keinen Anspruch auf die Gebührenbefreiung, kannst du einen Antrag bei der Lehrlingsstelle stellen. Voraussetzung dafür ist, dass die Gebühr dich finanziell stark belasten würde.
Auch die Prüfungsmaterialien muss dir dein Lehrbetrieb beim ersten Antreten kostenlos zur Verfügung stellen.
Du trittst zum 2. oder 3. Mal an? Dann bist du von der Prüfungsgebühr und den Kosten für die Prüfungsmaterialien befreit. Allerdings darfst du davor keinen Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumt haben.