Zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht

Urlaub

Wie alle Arbeitnehmer:innen hast du 5 Wochen Urlaubsanspruch pro Jahr. Das sind 25 Arbeitstage bzw. 30 Werktage, wenn man die Samstage mitzählt. Natürlich musst du deinen Urlaub nicht durchgehend nehmen, sondern kannst ihn dir übers Jahr verteilen. Auf jeden Fall musst du deine einzelnen Urlaubstage und Urlaubszeiten immer mit deiner bzw. deinem Lehrberechtigten absprechen. Und das frühzeitig. Du kannst nicht einfach mal so wegbleiben. Einer Urlaubsvereinbarung müsst ihr beide zustimmen.

Du bist unter 18? Dann hast Du Anspruch darauf, im Sommer 12 Werktage auf einmal Urlaub zu bekommen. Und zwar zwischen dem 15. Juni und dem 15. September.

Vereinbare vor allem einen größeren Urlaub so früh wie möglich mit deiner bzw. deinem Lehrberechtigten. Nur so stehen die Chancen gut, dass du auch wirklich zu deinem Wunschtermin freihaben kannst. Denn deine Urlaubszeit muss ja auch mit dem Urlaub der anderen abgestimmt sein.

Krank im Urlaub?

Wenn du im Urlaub länger als 3 Tage krank bist, gelten diese Tage nicht als Urlaub! Allerdings brauchst du unbedingt eine ärztliche Bestätigung deiner Krankheit.