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Jugendvertrauensrat

Der Jugendvertrauensrat kümmert sich speziell um die Interessen der Jugendlichen und Lehrlinge der Belegschaft und versucht, deren Anliegen im Unternehmen durchzusetzen. Dabei stimmt er sich mit dem Betriebsrat ab.

In deinem Betrieb müssen mindestens 5 junge Leute (Arbeitnehmer:innen bis 18 Jahre und Lehrlinge bis 21 Jahre) arbeiten, damit ein Jugendvertrauensrat ins Leben gerufen werden kann.

Du möchtest einen Jugendvertrauensrat bei dir in der Firma organisieren? Deine AK und die Gewerkschaft helfen dir dabei!

Und in der Berufsschule?

Auch in der Berufsschule hast du ein Recht darauf, dass deine Interessen vertreten werden und du den Schulalltag mitgestalten kannst. Deshalb wählt ihr Schülerinnen und Schüler ein paar von euch für eine bestimmte Zeit zu Vertreterinnen und Vertretern.