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Kollektivvertrag

Ein Kollektivvertrag ist fast so etwas wie ein Gesetz. Denn er gilt immer für eine Branche – und zwar ausnahmslos! Er wird von der Arbeitgeberseite und den Gewerkschaften abgeschlossen. Und weder die einen noch die anderen dürfen sich darüber hinwegsetzen.

Der Kollektivvertrag regelt, wie in der jeweiligen Branche gearbeitet wird. Er enthält wichtige Bestimmungen:

  • Arbeitszeit


  • Mehrarbeit


  • Überstunden


  • Probezeit


  • Kündigungsfristen


  • Fristen, in denen du finanzielle Ansprüche geltend machen kannst


  • Lehrlingseinkommen, Mindestlohn bzw. -gehalt


  • Zulagen


  • Überstundenentgelt, -zuschläge


  • Urlaubsgeld


  • Weihnachtsgeld

Der Kollektivvertrag setzt die Mindestanforderungen fest. Diese Grenzen dürfen nicht unterschritten werden. Bessere Vereinbarungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind natürlich möglich.

Solche besseren Vereinbarungen solltest du immer schriftlich machen – z.B. wenn du mehr verdienst als im Kollektivvertrag vorgesehen ist – und zwar in deinem Lehrvertrag. Er baut auf dem Kollektivvertrag auf, geht aber mehr ins Detail.

Wo findest du deinen Kollektivvertrag?

Der Kollektivvertrag muss bei dir im Betrieb offen aufgelegt werden, damit alle ihn lesen können. Wenn du nicht weißt, wo er ist, frag einfach Kolleginnen bzw. Kollegen, die schon länger in der Firma sind.