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Überstunden

Solange du noch keine 18 Jahre alt bist, darfst du eigentlich keine Überstunden machen. Machst du sie trotzdem, müssen sie dir aber auf jeden Fall zusätzlich bezahlt werden. Als Überstunde gilt alles, was über die zulässige Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche hinausgeht.

Ausnahme: Durchrechnungszeitraum nach Kollektivvertrag

Wie werden Überstunden abgegolten?

Für jede Überstunde bekommst du deinen Stundenlohn plus einen Überstundenzuschlag von 50 Prozent deines Stundenlohns. Manche Kolletivverträge sehen aber auch höhere Zuschläge vor!

Wenn du 18 Jahre alt bist, gelten für dich die Überstundenregelungen für Erwachsene. Dein Überstundenzuschlag muss sich dann nach dem niedrigsten im Betrieb bezahlten Facharbeiterslohn oder Angestelltengehalt richten. Normalerweise sollte die Bezahlung der Überstunden automatisch erfolgen. Passiert das nicht, musst du sie schriftlich einfordern. Wie lange du dafür Zeit hast, steht im Kollektivvertrag.

Für 4 Überstunden stehen dir 6 Stunden Zeitausgleich zu!

Dein Lehrbetrieb bietet dir statt der Bezahlung einen Zeitausgleich für deine Überstunden an? Wenn du damit einverstanden bist, kannst du dieses Angebot annehmen. Ein Überstundenzuschlag steht dir auch in diesem Fall zu.

TIPP: Schreib jeden Tag ganz genau auf, wie lange du arbeitest: Also Arbeitsbeginn und -ende sowie die Pausen. Nur so kannst du sicher sein, dass du alles bezahlt bekommst, was dir zusteht. Am besten du lädst dir dafür die kostenlose AK-Zeitspeicher-App herunter!