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Arbeitszeit

Wenn du unter 18 Jahre alt bist, gilt für dich generell eine Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag, 40 Stunden in der Woche. In Ausnahmefällen können diese beiden Werte ein bisschen überschritten werden. Aber nur, wenn du diese Mehrstunden in der folgenden Zeit wieder ausgleichst. Du kannst also zum Beispiel am Mittwoch länger als 8 Stunden arbeiten, um am Freitag früher Schluss zu machen. Im Kollektivvertrag kann auch erlaubt sein, dass Lehrlinge innerhalb einer Woche länger als 40 Stunden arbeiten. Aber: Über einen längeren Zeitraum hinweg darfst du nicht über eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden kommen. Dieser Zeitraum heißt Durchrechnungszeitraum. Wie lange er ist, legt der Kollektivvertrag fest.

Obergrenzen

Die Obergrenzen sind nach Alter gestaffelt:

Wenn du unter 16 Jahre bist:

  • 9 Stunden am Tag, 45 Stunden in der Woche

Wenn du das 16. Lebensjahr vollendet hast – also ab deinem 16. Geburtstag:

  • Inklusive Vor- und Abschlussarbeiten: 9,5 Stunden am Tag

  • Inklusive Reisezeiten: 10 Stunden am Tag, 45 Stunden in der Woche

Wenn du 18 Jahre bist, gelten für dich die Bestimmungen für Erwachsene. Diese sind im Arbeitszeitgesetz geregelt.

Vor- und Abschlussarbeiten

In vielen Betrieben gibt es Arbeiten, die erst gemacht werden können, wenn eigentlich schon geschlossen ist. Oder die unbedingt gemacht werden müssen, bevor geöffnet werden kann. Wenn du schon 16 Jahre alt bist und diese Aufgaben ausnahmsweise übernehmen musst, darf deine normale Arbeitszeit um eine halbe Stunde ausgedehnt werden. Aber dein Arbeitstag darf nicht länger als 9,5 Stunden sein. Zudem musst du die Mehrarbeit in derselben oder spätestens aber in der folgenden Woche wieder ausgleichen. 


Ein Beispiel: Lorenz lernt Einzelhandelskaufmann im Schuhgeschäft „Flotte Sohle". Da er seine Sache wirklich gut macht und bereits 17 ist, führt er schon alleine Verkaufsgespräche. Am Mittwoch tut sich eine Kundin mit der Entscheidung zwischen schwarzen Highheels und weißen Sneakers sichtlich schwer. Erst nach 18 Uhr kann sie sich dann doch zu braunen Booties durchringen. Lorenz bleibt freundlich geduldig und wickelt das Geschäft ab. Danach bringt er die Kartons zurück ins Lager, während seine Chefin die Kassa macht. Um 18:30 Uhr verlässt er den Laden, eine halbe Stunde nach seinem normalen Arbeitsende. Er freut sich darauf, dafür am Donnerstag schon ab 17:30 Uhr freizuhaben. Das hat er mit seiner Chefin vereinbart.

In deinem Betrieb muss es einen Arbeitszeitplan zur Einsicht geben. Trag deine geleistete Arbeitszeit und deine Pausen unbedingt in eine Liste ein! Dafür kannst du auch die AK-Zeitspreicher-App nutzen, die du dir gratis herunterladen kannst.