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Schäden

Fehler können passieren. Jeder und jedem, in jedem Arbeitsbereich. Manchmal entstehen dadurch größere Schäden. Wer nun wirklich daran schuld ist, muss im Einzelfall genau geprüft werden. Darum: Mach kein Schuldeingeständnis, bevor die Sache nicht offiziell geklärt ist.

Für kleine und entschuldbare Fehler kannst du nicht haftbar gemacht werden. Aber wenn du einen Schaden oder eine Sachbeschädigung mutwillig verursachst, musst du natürlich dafür geradestehen!

Darf dein Lehrbetrieb dir den Schaden einfach vom Lohn abziehen?

Nein. Dein Lehrbetrieb darf dir nicht einfach einen entstandenen Schaden von deinem Lehrlingseinkommen abziehen. Sollte das doch gemacht werden, kannst du innerhalb von 14 Tagen – am besten schriftlich – widersprechen. Damit muss dir dein Lehrbetrieb das einbehaltene Geld wieder zurückgeben. Passiert das nicht, wende dich gleich an die AK!

Besteht dein Lehrbetrieb dann aber darauf, dass du für den Schaden aufkommst, muss er seine Ansprüche vor dem Arbeits- und Sozialgericht einklagen. Das Gericht prüft, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Schadenersatz besteht.