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Lehrvertrag

Der Lehrvertrag regelt dein Ausbildungsverhältnis und ist immer schriftlich! Eine mündliche Vereinbarung reicht nicht. Du schließt ihn mit deiner Lehrberechtigten bzw. deinem Lehrberechtigten ab. Lehrberechtigt kann eine Firma oder auch eine Person sein.

Was muss der Lehrvertrag enthalten?

Folgende Details müssen u.a. in deinem Lehrvertrag stehen:

  • Deine persönlichen Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum

  • Ist der Lehrberechtigte eine Firma: Firmenname und Firmensitz

  • Ist die bzw. der Lehrberechtigte eine Person: Name und Adresse der Person

  • Name und Adresse der Ausbilderin bzw. des Ausbilders,

  • Der Lehrberuf, der dir vermittelt wird

  • Beginn und Ende deiner Lehrzeit

  • Standort der Ausbildungsstätte

Den Vertrag müsst ihr beide – du und deine Lehrberechtigte bzw. dein Lehrberechtigter - unterschreiben. Du bist noch nicht 18? Dann muss auch deine gesetzliche Vertreterin bzw. dein gesetzlicher Vertreter unterschreiben. Lies dir den Lehrvertrag genau durch! Du solltest nichts unterschreiben, was dir nicht wirklich klar ist. Und wenn du eine Frage hast, dann frag nach!

Welche Fristen gilt es zu beachten?

Der Lehrvertrag sollte abgeschlossen werden, bevor du deine Lehre beginnst. Auf jeden Fall muss er innerhalb von 3 Wochen nach Start deiner Lehre gemacht werden. Innerhalb dieser Frist muss dich dein Lehrbetrieb auch bei der Lehrlingsstelle als Lehrling anmelden.